In der Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW wird in der Lerneinheit II.22: Gewalt folgende Zielsetzung formuliert:
Analog zur Lerneinheit II.21 sollen die Lernenden zunächst der Frage nachgehen, wie „Gewalt“ aus sozialwissenschaftlicher Sicht definiert und in ihren Entstehungs- und Wirkungszusammenhängen erklärt wird. Einen Schwerpunkt soll dann die Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen physischer, psychischer und struktureller Gewalt in der Pflege bilden. Hierbei sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sowohl ihre Gefühle und Gedanken frei zu äußern als auch die erlebten Gewaltsituationen auf Möglichkeiten der Gewaltdeeskalation bzw. -prävention zu analysieren.
An diese Lerneinheit anknüpfend biete ich in meinem praxisnahen Unterricht den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich intensiv mit dem Thema „Gewalt in der Pflege“ auseinander zusetzen.
Im Unterricht werden unter anderem folgende Themenbereiche bearbeitet:
- Aggressionsformen werden anhand einer Checkliste aufgelistet und erklärt
- Möglichkeiten des Umganges mit verschiedenen Gewaltformen
- Gewalt in der Pflege von Seiten des Pflegepersonals
- Deeskalationsstrategien
- Rechtliche Aspekte
- Das Kennenlernen von Regionen am Körper, die alleine durch Druck, ob anhaltend oder ruckartig, zu tödlichen Verletzungen führen können.
- Körperschonende, nicht verletzende Abwehrtechniken im Falle eines Übergriffes
- Festhaltetechniken im schmerzfreien, nicht verletzenden Bereich
- Die eigene Fixierung als Selbsterfahrung, um zu erkennen wie hilflos eine fixierte Person ist. (freiwillig)
Die Lerneinheit umfasst in der Regel 4 Schulstunden.